Privates und öffentliches
Baurecht
Bauvorhaben sind häufig mit komplexen rechtlichen, wirtschaftlichen und behördlichen Anforderungen verbunden. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen benötigen daher bereits in der Planungsphase eine zuverlässige rechtliche Begleitung, um Risiken frühzeitig zu erkennen und kostspielige Verzögerungen oder Streitigkeiten zu vermeiden.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts – von der ersten Planung und Genehmigung bis zur Fertigstellung Ihres Bauprojekts. Dabei unterstützen wir unter anderem bei der Prüfung und Gestaltung von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen, bei Fragen zu Mängeln, Verzögerungen und Vergütungsansprüchen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen.
Im öffentlichen Baurecht begleiten wir Sie außerdem bei bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen, Nachbarrechten und behördlichen Entscheidungen. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen frühzeitig zu sichern und für Ihr Bauvorhaben eine rechtlich tragfähige und praxisnahe Lösung zu entwickeln.
